Sollten es Ihnen einmal nicht möglich sein, ein Rezept, eine Überweisung, einen Befund oder ähnliches, persönlich abzuholen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Vollmacht zu hinterlegen.
Diese Vollmacht kann einmalig oder bis auf Widerruf ausgestellt werden.
Bitte füllen Sie hierfür die unten verlinkte Vorlage aus. Diese kann entweder dauerhaft in der Praxis hinterlegt werden oder dem Abholenden mitgegeben werden.
Ohne Vollmacht ist es uns leider nur gestattet, die Dokumente an Sie persönlich auszuhändigen.