Sollten es Ihnen einmal nicht möglich sein, ein Rezept, eine Überweisung, einen Befund oder ähnliches, persönlich abzuholen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Vollmacht zu hinterlegen.
Diese Vollmacht kann einmalig oder bis auf Widerruf ausgestellt werden.
Wir möchten Sie bitten, bei Bedarf die unten verlinkte Vorlage auszudrucken und auszufüllen und entweder in der Praxis dauerhaft zu hinterlegen oder dem Abholenden mitzugeben.
Ohne Vollmacht ist es uns leider nur gestattet, die Dokumente an Sie persönlich auszuhändigen.